AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Böni Security
Böni Security
Kreuzstrasse 22
5013 Niedergösgen
Tel.: 062 508 01 61
E-Mail: info@boeni-security.ch
Website: www.boeni-security.ch
Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Böni Security (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Projektierung, Planung, Installation, Montage und Wartung von Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung und sonstigen Sicherheitsanlagen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von Böni Security bestätigt wurden.
Vertragsabschluss
3. Angebote von Böni Security sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung durch Böni Security zustande.
Leistungen
5. Böni Security erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den gesetzlichen Vorschriften.
6. Leistungen können beinhalten: Projektierung, Planung, Installation, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung von Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen.
7. Böni Security ist berechtigt, Subunternehmer zur Ausführung von Leistungen einzusetzen, bleibt aber verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung.
Pflichten des Auftraggebers
8. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Böni Security alle notwendigen Informationen, Zugänge, Genehmigungen und Mitwirkungen rechtzeitig bereitstellt.
9. Änderungen von Leistungsumfang oder Ausführungsort müssen schriftlich vereinbart werden.
Preise und Zahlung
10. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. (Böni Security ist momentan nicht MwsT. Pflichtig)
11. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
12. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr sowie Mahngebühren von CHF 150.-.
Liefer- und Leistungsfristen
13. Alle Fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
14. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Fristen angemessen.
Abnahme
15. Nach Fertigstellung der Installation oder Montage erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.
16. Mit der Abnahme geht die Gefahr der Leistung auf den Auftraggeber über.
Gewährleistung und Haftung
17. Böni Security gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht werden.
18. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Nachbesserungen erfolgen nach Wahl von Böni Security durch Reparatur oder Ersatzlieferung.
19. Weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
20. Böni Security haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe oder höhere Gewalt entstehen.
Vertragsdauer und Kündigung
21. Verträge über Wartungsleistungen können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
22. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Datenschutz
23. Böni Security behandelt personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und nutzt diese nur zur Vertragsabwicklung.
Schlussbestimmungen
24. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
25. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
26. Gerichtsstand ist, Richteramt Olten-Gösgen in Olten, Schweiz. Schweizer Recht findet Anwendung.
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